Ihre Vertretung im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist in zwei verschiedene Rechtsbereiche aufgeteilt:

Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht befasse ich mich mit Fällen rund um das Arbeitsrecht, das heißt mit Fragen Ihrerseits wie z. B. Wann, mit welchem Inhalt und wie entsteht ein Arbeitsverhältnis? Wann liegt eine Störung des Arbeitsverhältnisses vor und unter welchen Voraussetzungen wird dieses beendet?

Ein wichtiger Teil meiner Beratungstätigkeit erfasst die Erstellung und auch die Überprüfung von Arbeitsvertragen vor Unterzeichnung. Hier geht es oft um die Beachtung von Formvorschriften und die Freiheit bei der Arbeitsvertragsgestaltung.

Einen noch größeren Bereich meiner Tätigkeit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bilden die Fälle mit Störungen des Arbeitsverhältnisses, die Befreiung von Arbeitnehmerpflichten wie z. B. bei Krankheit und Urlaub, die Pflichten und Rechte des Arbeitgebers wie das Direktionsrechtsrecht, die Abmahnung und die Nebenpflichten.

Am meisten werde ich jedoch kontaktiert, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll oder beendet wurde. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich schnell und kompetent, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also die Kündigung, dem Kündigungsschutz, den Rechten und Pflichten hieraus geht.

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es sowohl vor Ausspruch als auch danach unbedingt zu beachtende Fristen, die Sie als Nichtjurist nicht wissen können oder aber auch falsch berechnen könnten, daher sollten Sie im Falle einer Kündigung juristischen Beistand einholen.

Gründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Abschlussfreiheit und ihre Grenzen
  • Formvorschriften
  • befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Probezeit
  • Nachweispflicht über die wesentlichen Arbeitsbedingungen

Arbeitnehmerpflichten

  • Arbeitspflicht - Grundsatz: Kein Lohn ohne Arbeit -
  • Zeitweilige Befreiung von der Arbeitspflicht
  • Nebenpflichten des Arbeitnehmers
  • Pflichtverletzung

Arbeitgeberpflichten

  • Entgeltzahlungspflicht
  • Weihnachtgeld
  • Urlaubsgeld
  • Entgeltzahlung ohne Arbeit
  • Krankheit, Urlaub
  • Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Nebenpflichten des Arbeitgebers
  • Abmahnung
  • Versetzung
  • Zwischenzeugnis
  • Teilzeitarbeit
  • Verletzung der Arbeitgeberpflichten
  • Betriebsänderung, Betriebsübergang § 613 a BGB

Beenden eines Arbeitsverhältnisses

  • Beendigungsgründe
  • Aufhebung, Kündigung, etc.
  • außerordentliche, ordentliche Kündigung
  • personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigungsschutz besonderer Personen
  • Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Freistellung
  • Abfindung
  • Urlaubsabgeltung
  • Endzeugnis

Normen im Arbeitsrecht

Die wichtigsten Normen für das Arbeitsrecht sind die §§ 611 ff. BGB und in den folgenden Gesetzen geregelt:

  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG),
  • Urlaubsgesetz (UrlG),
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG),
  • Tarifverfassungsgesetz (TVerfG),
  • Mindestlohngesetz (MiLoG), etc.

Abrechnung der anwaltlichen Vergütung

Die Anwaltsvergütung wird entweder nach dem Gesetz oder aufgrund von Honorarvereinbarungen vergütet. Je nach Fall können die Kosten, falls die Voraussetzungen gegeben sind, von der Staatskasse übernommen werden.

Innerhalb der folgenden Formularen können Sie die Informationen, wann eine Kostenübernahme durch die Staatskasse erfolgt, nachlesen:

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Beratungshilfeformular

Klicken Sie hier für den Download des Beratungshilfeformulars [PDF] und reichen so einen Antrag auf Beratungshilfe ein.

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Prozesskostenhilfeformular

Klicken Sie hier für den Download des Prozesskostenhilfeformulars [PDF] für die Beantragung der Kostenübernahme innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.