Vertragsrecht

Unter dem Begriff Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss), die Wirkungen von Verträgen und deren Beendigungen regeln.

Ein Vertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d. h. sowohl der Abschluss als auch der Inhalt eines Vertrages unterliegen grundsätzlich der freien Parteibestimmung. Ein Vertrag ist nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) so auszulegen, wie Treu und Glauben ( § 242 BGB) mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB).

Sie haben einen Vertrag geschlossen, wollen diesen beenden und wissen nicht wie?

Sie fragen sich, ob Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht haben oder darf ich den Vertrag wegen einer Täuschung anfechten? Wie muss ein Vertrag gekündigt, widerrufen oder angefochten werden? Muss bei der Beendigung eine Form oder Frist eingehalten werden? Kann eine Kündigung per Email, whatsap-Nachricht, SMS, Fax, Post erfolgen oder reicht schon eine mündliche Erklärung?
Wonach richten sich diese Voraussetzungen- nach einem Vertrag oder vielleicht nach einem Gesetz? Welche Normen, aus welchen Gesetzten sind zu beachten?

Dies sind eine Menge Fragen, die Sie als Laie nicht oder nicht vollständig beantworten können. Diese Fragen - Ob eine Vereinbarung oder Teile überhaupt wirksam vereinbart wurden, ob diese rechtens sind oder wie ist eine Beendigung vorzunehmen?- beantworte ich Ihnen. Hierfür müssen Sie nicht einmal persönlich vorbei kommen, eine Übersendung der Unterlagen wäre möglich.
In einem persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen gerne Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.